In vielen Produktions-, Handels- und Dienstleitungsbereichen machen Lagersbestände wie Rohstoffe, Materialien, Reserveteile, kleines Inventar, Verpackungen, Autoreifen und Handelsware einen wichtigen Teil des temporären Vermögens aus.
Unter der Lagerbestandskontrolle versteht man in erster Linie die Kostenrechnung des Einkaufs. Die Kalkulation ist unentbehrlich für die spätere Wertübertragung von verbrauchten oder verkauften Lagerbeständen auf den Preis des Produktes, der Ware oder der Dienstleistung, sobald sie vom Lager in den weiteren betrieblichen Prozess oder direkt zum Verkauf an den Käufer geleitet werden. Außer der finanziellen Kontrolle von Beschaffung und Ausgabe der Lagerbestände (nach Preisen) sowie dem Verlauf (Wareneingang und -ausgang), ist es wichtig, auch das Material zu kontrollieren, d.h. nach Art und Maßeinheit, wozu der Unternehmer gesetzlich verpflichtet ist. Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet eine Inventur der Lagerbestände (Verzeichnis) durchzuführen.
Diese Inventaraufnahme ist auch ein nützliches Instrument, das Auskunft über die tatsächliche Vorratsmenge gibt, beziehungsweise Auskunft darüber gibt, wieviel es wovon gibt bzw. wieviel tatsächlich vorhanden sein sollte.








