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Einreichen der Jahresfinanzberichte


Vom Gesetz über das Rechnungswesen (Amtsblatt NN 109/07) werden  Pflichtige zur externen Berichterstattung  der Republik Kroatien deffiniert, worunter Pflichtige zur öffentlichen Ankündigung und Pflichtige zu den Jahresfinanzberichten (GFI) für statistische und andere Zwecke den Kroatischen Finanzberichtstandarden gemäß verstanden werden. Ausnahmsweise  werden die Jahresfinanzberichte der Groß- und Unternehmer, deren Aktien oder Schulverschreibungen schon auf dem organisierten Wertpapiermarkt stehen oder deren Vorbereitungen dafür  getroffen werden, den Internationelen Finanzberichtstandarden gemäß zusammengestellt und dargestellt.

Bei Jahresfinanzberichten zu statistischen Zwecken wird  bei FINA (Finanzagentur) Folgendes eingereicht:

• Bilanz
• Gewinn- und Verlustrechnung
• zusätzliche Daten für das vorhergehende Kalenderjahr

und zum Zweck der öffentlichen Bekanntmachung sind zusätzlich einzureichen:

• Jahresfinanzbericht
• Jahresbericht
• Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ( falls die Jahresfinanzberichte dem Abschlussprüfen unterliegen)
• konsolidierte Jahresfinnanzberichte

Vom Gesetz über das Rechnunhswesen werden ebenfalls die Einreichungsfristen des Jahresfinanzberichtes und anderer Unterlagen bei FINA (Finanzagentur) verordnet, der für das Register der Jahresfinanzberichte zuständigen Anstalt, die die mittlere Informationsquelle über den Erfolg und die finanzielle Lage der juristischen und natürlichen Einkommensteuerpflichtigen darstellt.
Die Jahresfinanzberichte können in Papier- und  e- Form eingereicht werden, indem jegliche Kommunikationswege benutzt werden können. Die von HANFA oder HNB (Kroatische Nationalbank)   strukturell und inhaltlich verordnete Jahresfinanzberichte werden von den Unternehmern ausschließlich in e-Form eingereicht. Die Struktur und der Inhalt der Jahresfinanzberichte werden von den Verordnungen und der Entscheidung über die Struktur und den Inhalt der Jahresfinanzberichte verordnet und die Einreicheform und –format  und andere Unterlagen werden von FINA (Finanzagentur) vorgeschrieben.

Die Einreichungsfrist für die Jahresfinanzberichte zu statistischen und anderen Zwecken ist 31.März 2010 und der Schlusstermin für die Einreichung der Jahresfinanzberichte zu Zwecken der öffentlichen Bakanntmachung ist 30. Jun 2010.

Die Unterlagen aus dem Register sind öffentlich und allen Unternehmen und Bürgern zugänglich.
 

Angezeigt am 12.06.2011

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