OK. Jetzt haben wir eine unternehmerische Idee, wir haben alle nötigen Vorarbeiten und Vorbereitungen gemacht… wie es auf der Webseite http://www.bdm.hr/info/od-nezaposlenosti-preko-poduzetnichke-ideje-do-businessa.hr.html schön geschrieben ist.
Und jetzt was? Durch welche Form soll man mit Ausführung der durchdachten Tätigkeit anfangen? Gewerbe? Firma (GmbH)? Das ist die Frage, die potenziellen Unternehmer zu quälen beginnt. Es ist schwierig, diese Frage präzis zu beantworten, da die richtige Anwort von der Art der Arbeit abhängt, die wir zu starten planen. Warum? Fangen wir mit Definitionen an.
GEWERBE bedeutet fortwährende und selbständige Ausführung der Wirtschaftstätigkeit von der Privatperson, die als Zweck Erzielung der Einnahme hat (Kroatischer Rechts- und Steuerterminologie gemäß, Privatpersonen erzielen die Einnahme, und Rechtspersonen erzielen den Gewinn. Es ist sehr oft der Fall, dass eine Privatperson, durch Registrierung des Gewerbes, das Problem der eigenen Anstellung löst, und erst später wird sie zu einem Arbeitsgeber, der für Geschäftsführung des Gewerbes andere Arbeiter beschäftigt. Das Gewerbe wird durch die Eintragung ins Gewerberegister des zuständigen Amts der Staatsverwaltung gegründet.
HANDELSGESELLSCHAFT, meistenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gekürzt: GmbH) ist eine unternehmerische Vornahme, in die eine oder mehrere Privat- oder Rechstpersonen Anteile (in Form von Geld oder Waren) ins voraus vereinbarte Stammkapital investieren, mit dem Zweck der Gewinnerzielung. Also, im Gegensatz zu Gewerbe, wo das Gewerbe und sein Besitzer eine und dieselbe Privatperson sind, ein Gesellschaftsgründer (Privat- oder Rechtsperson) und die Gesellschaft in seinem Besitz (die eine Rechtspersönlichkeit hat) sind zwei verschiedene Personen. Die Gesellschaft wird durch die Eintragung ins Register des zuständigen Handelsgerichts gegründet.
Registrierung des Gewerbes ist preisgünstiger als Registrierung der Firma. Es kostet ungefähr 1.000,00 Kuna, und das sind die Kosten der Gründung. Im Gewerbe gibt es kein Stammkapital.
Registrierung der Gesellschaft kostet ungefähr 6.000,00 Kuna, und das sind nur die Kosten der Gründung, plus minimal 20.000,00 Kuna des Stammkapitals, das vor der Registrierung auf ein Konto bei einer Geschäftsbank eingezahlt werden muss.
Geschäftsführungshaftung ist sehr unterschiedlich in diesen zwei Formen. Für Geschäftsführung des Gewerbes haftet der Besitzer mit seinem ganzen Vermögen, auch dem persönlichen, d.h. mit dem, das er in die Geschäftsführung des Gewerbes nicht investiert hat (obwohl das im Gewerbegesetz nicht geschrieben ist). Das ist im Gegensatz zu der GmbH, die im Rechtsverkehr den dritten Personen gegenüber ausschließlich mit eigenem Vermögen haftet (das Vermögen der Gesellschaft ist eine Summe des Wertes der Betriebsmittel, der Lager: Waren, Materialien, Produkten, Geld, Wertpapiere und Geldforderungen im Besitz der Gesellschaft). Gesellschaftsbesitzer haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für Geschäftsführung der Gesellschaft.
Führung der Geschäftsbücher ist einfacher (und billiger) im Gewerbe als in der GmbH. Geschäftsbücher des Gewerbes führt man durch die Methode der einfachen Buchhaltung (Prinzip der Kasse), wo nur die vereinnahmten Lieferungen von Waren und/oder Diensten die Einnahmen (Einkommen) darstellen, und als Aufwände (Geldausgaben) werden nur die bezahlten Lieferungen behandelt, d.h. Rechnungen für Geschäftspartner, die für sonstigen bezahlten Geschäftsführungkosten erhöht sind (z.B. gezahlte Löhne, gezahlte Beiträge und verschiedene Mitgliedsbeiträge, sowohl als auch Absetzung des Kapitalvermögens). Die Bücher der Handelsgesellschaften führt man durch die Methode der dualen Buchhaltung. Da diese Methode komplex ist, ist es notwendig, eine Fachperson zu engagieren. Der Hauptunterschied ist – in der GmbH wird die Einnahme für den Wert jeder verrichteten Lieferung erhöht – unabhängig davon, ob sie vereinnahmt ist oder nicht. Mit dieser Analogie, auch jede erhaltene Rechnung kann als Geschäftsaufwendung oder Vermögen verbucht werden, unabhängig davon, ob wir sie bezahlt haben oder es erst zu bezahlen planen.
Das gleiche gilt für MwSt (Mehrwertsteuer). Im Gewerbe zahlt man MwSt nur auf vereinnahmte Rechnungen, während die GmbH MwSt auf alle ausgegebenen Rechnungen zahlt, unabhängig von ihrer Vereinnahmung. Aber, in der GmbH können alle Vorsteuer, die in erhaltenen Eingangsrechnungen (außer R2) enthalten sind abgezogen werden, unabhängig davon, ob sie bezahlt sind oder nicht. Das ist nicht so im Gewerbe. Von der Pflicht für die Einzahlung von MwSt kann die Vorsteuer nur pro bezahlten Rechnungen abgezogen sein.
Bargeld aufzunehmen ist einfacher im Gewerbe als in der GmbH. Gewerbebesitzer kann Bargeld aus seinem Geschäftskonto aufnehmen ohne irgendwelche Begründung für das ausgezahlte Geld. In einer GmbH muss es für jede aufgenommene Kuna einen Grund und eine Begründung geben.
Versteuerungraten sind in diesen zwei Formen auch nicht gleich. Einnahme des Gewerbes (als eine positive Differenz zwischen des Einkommens und des Ausgebens) wird progressiv versteuert – nach der Skala, bei Raten von 12%, 25% und 40%. Handelsgesellschaften zahlen Gewinnsteuer linear, bei Rate von 20% auf erzielte positive Differenz zwischen der Einnahme und dem Aufwand des Geschäftsjahres.
Im Gewerbe müssen Gewerbebesitzer obligatorische Abgaben für Renten- und Gesundheitsversicherung zahlen, unabhängig davon, ob sie möglicherweise diese Abgaben auch aus anderen Gründen zahlen (z.B. wenn sie bei einem anderen Arbeitsgeber berufstätig sind). Besitzer der GmbH, insofern er kein Gesellschaftsbeschäftigter ist, ist nicht verpflichtet die obligatorischen Abgaben auf Kosten der Gesellschaft, deren Besitzer er ist, zu zahlen. Aber, wenn er in seiner Gesellschaft berufstätig ist, wird sein ganzes Bruttolohn (Nettolohn plus Steuer, Zusatzsteuer und Rentenversicherungabgaben), erhöht für Abgaben auf Löhne, als Aufwand betrachtet. Im Gewerbe werden nur eingezahlte Abgaben vom Gewerbebesitzer als Aufwand betrachtet; ausgezahter Lohn (der, wie eine Auszahlung dem Gewerbebesitzer nicht ˝Lohn˝, sondern ˝Einkommen˝ genannt ist) und bezahlte Steuer sind kein Aufwand der Geschäftsführung des Gewerbes.
Auflösung des Gewerbes ist viel einfacher als Auflösung der GmbH. Die Löschung aus Gewerberegister ist ein ziemlich einfacher und kurzer Prozess. Auflösung der GmbH aus Handelsregister ist ein langer und teuerer Prozess (es dauert gegen ein Jahr, und möglicherweise auch länger). Aber wir möchten wiederholen: wir, als Gewerbebesitzer, und unser Gewerbe sind eine Person, während unsere Gesellschaft selbständig ist (unabhängig von uns als ihrem Besitzer), und deswegen können wir sie einfach entfremden (verkaufen oder schenken) einer anderen Privat- oder Rechtsperson durch Übertragung der Geschäftsanteile, mit oder ohne Gebühr. Auf diese Weise können wir unsere unternehmerische Vornahme ˝loswerden˝, ohne Bedarf, mit dem langen Prozess der Auflösung der Gesellschaft aus Handelsregister anzufangen, d.h. mit der Liquidation der Gesellschaft.
Es ist auch gut zu betonen, das viele Geschäftsleute und Banken eine Zusammenarbeit mit Handelsgesellschaften viel ernsthafter betrachten, als mit Gewerben. Warum das so ist, ist schwierig zu sagen, aber Praxis bestätigt das oftmals.
Und für das Ende: was ist unsere Empfehlung den Zukunftsunternehmern? Wenn Sie sich aufgrund der oben genannten nicht entschließen können, wir empfehlen, dass Sie für Anfang der Geschäftsführung mit dem Gewerbe starten, wessen Gründung und Führung billiger, schneller und einfacher ist. Danach, wenn Geschäftsumstände und andere Entwicklungen das verlangen würden, können Sie sehr einfach die ganze Geschäftsführung Ihres Gewerbes in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen, die Sie währenddessen bei Handelsgericht eintragen werden, da es nichts gibt, was Sie hindern würde, gleichzeitig der Besitzer der einen und der anderen Form der Geschäftsführung zu sein.
Wenn Sie schon jetzt ziemlich sicher sind, dass Ihre Geschäftspläne und Ambition die Charakteristiken der Gewerbegeschäftsführung überschreiten, zögern Sie nicht mit der Gründung einer Gesellschaft (im Volksmund als die Firma bekannt).
Angezeigt am 05.11.2010








