Die persönliche Identifikationsnummer (abgekürzt: OIB) ist eine aus elf Ziffern bestehende Kennziffer, mit welcher alle Steuerpflichtigen in Kroatien identifiziert werden und die bei allen öffentlichen Evidenzen zur Verfolgung des Besitzers der OIB benutzt wird.
Mit Beitritt Kroatiens in die EU wird der elfstelligen OIB noch zusätzlich das Zeichen HR hizugefügt, zur internationalen Verfolgung.
Die OIB wird das derzeitige JMBG für natürliche Personen, MB für juristische Personen und die Nummer für ausländische Personen ersetzen.
Im Gegensatz zu JMBG wird die OIB aus beliebigen Zahlen zusammengesetzt und nicht wie bisher aus dem Geburtsdatum. Somit kann sie nicht mit dem Träger in Verbindung gebracht werden.
Die OIB erhalten alle natürlichen und juristischen Personen, sowie Ausländer, die in Kroatien leben oder durch ihre Tätigkeit von zuständigen Ämtern belangt werden könnten (z.B.: wenn Ausländer in der Republik Kroatien eine Immobilie vermieten, sind sie einkommenssteuerpflichtig. Deswegen ist für sie die Erfassung mit einer OIB notwendig.
Die OIB wird von der zuständigen Zweigstelle des Steueramts (Finanzamts) vergeben. Die Zuständigkeit der Zweigstelle ist nach dem Hauptwohnsitz der natürlichen Person, dem Sitz der juristischen Person oder bei Ausländern gemäss dem Betätigungsfeld bestimmt.
Die Bescheinigung über den Erhalt der OIB ist ein Dokument, das alle OIB-Träger bekommen und gilt als ein amtliches Dokument.
Sie wird vom Steueramt ohne Vergütung vergeben. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet die Bescheinigung aufzubewahren. Im Falle des Verlustes kann er ein Duplikat beim Steueramt beantragen.
Angaben zur OIB kann man, ausser beim Steueramt, auch auf den Internetseiten www.oib.hr und www.porezna-uprava.hr finden.
Es wird besonders darauf hin gewiesen, dass alle Personen, die einer Tätigkeit nachgehen, verpflichtet sind, ab dem 01. Januar 2010 die OIB auf ihren Dokumenten anzuzeigen, unabhängig davon, ob sie mehrwert-, einkommens- oder steuerpflichtig sind oder nicht.
Die Frist für die Übereinstimmung aller OIB-Nutzer (es geht um alle Ämter) ist der 31. Dezember 2010. Bis dahin können auch MB und JMBG benutzt werden, die danach aus dem Verkehr gezogen werden.
Zum Schluß die Strafbestimmungen: Jeder, der die OIB nicht gemäß dem Gesetz über die OIB nutzt, zahlt eine Strafe in Höhe von 1.000,00 bis 10.000,00 Kuna. Dies gilt auch für verantwortliche Personen der OIB-Nutzer, die die OIB nicht für die Datenvernetzung in amtlichen Evidenzen nutzen.
Die rechtmäßige Beachtung des Gesetzes über die OIB unterliegt dem Finanzministerium.
Angezeigt am 11.04.2011








