Wir möchten Sie benachrichtigen, dass von 22.07.2010 neue Amendements im Gesetz über Gastwirtschaftstätigkeit in Kraft getreten sind.
Im Gegensatz zu dem bisherigen Gesetz, wo die Tätigkeit -Vermietung der Unterkunft (Appartements und Ferienhäuser) ohne erhaltene Kategorisation gestraft war, neue Gesetzordnungen haben Sanktionierung auch für die Werbung solcher unkategorisierten Objekte (z.B. auf dem Internet) vor.
Die vorgesehenen Strafen reichen von 10.000,00 bis 50.000,00 Kuna für die Rechtsperson und von 5.000,00 bis 10.000,00 Kuna für die verantwortliche Person.
Es ist ersichtlich, dass der Staat die Vermietung ˝auf schwarz˝, die in dieser Region sehr häufig ist, entwurzeln will.
Leider sind die Opfer dieser Maßnahmen wieder die Rechstpersonen, die ihre Tätigkeit legalisieren möchten, was ihnen wegen anderer Ordnungen sehr erschwert ist, und manchmal auch fast unmöglich.