Die Änderungen und Ergänzungen im Gesetz über die Mehrwertsteuer (NN n. 87/09) stellen den ersten Schritt zum Ausgleich des kroatischen Systems der Mehrwertsteuer mit der Richtlinie 2006/112/EZ dar. Am 01.Januar 2010 treten sie in Kraft.
Unter den wichtigsten Veränderungen wird Folgendes hervorgehoben:
- Abschaffung der Verordnung über die Pauschalbesteuerung von 30 % der Kosten der Mittel für private Verkehrsmittel und 70 % der Kosten zu Repräsentationszwecken, sowie die Verschreibung von Beschränkungen des Rechts auf den Vorsteuerabzug der angeführten Kosten, die nicht im Ganzen die Kosten des Unternehmens darstellen.
- Definieren der Lieferung der Musterbeispiele und Geschenke kleinen Wertes als der Versteuerung nicht unterliegenden Lieferungen;
- Bestimmen des Versteuerungsortes dem Sitz des Empfängers der Dienstleistungen nach (Telekommunikation, Gas- und Stromversorgung);
- Vorschreiben der Versteuerung der Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Pflicht zur Ernennung eines Steuerbevollmächtigten für den Steuerpflichtigen , der in der Republik Kroatien weder einen Sitz, noch einen Wohnsitz bzw. einen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat;
- Definieren des Steuerbemessungsgrundlage für die Einfuhr;
- Steuerpflichtbefreiung ohne Vorsteuerabzugsrecht für Aktivitäten von öffentlichem Interesse;
- Eintragen der persönlichen Identifikationsnummer (OIB) des Unternehmers in die Rechnungen für die ausgelieferten Waren und Dienstleistungen statt der Identifikationsnummer (matični broj ) bzw. Identifikationsnummer des Bürgers (JMBG);
- Abschaffung der Steuerbefreiung für die Auslieferung der Waren und die Dienstleistungen im Inland, die aus ausländischen Geldspenden bezahlt werden;
- Steuerbefreiung bei der Ausfuhr der Waren im Passagierverkehr für Passagiere, die keinen Wohn- oder Aufenthaltsort in der Republik Kroatien haben.