Von der Regierung der Republik Kroatien wurde der Bescheid über die Veränderungen des Gesetztes über die Sondersteuer getroffen und dadurch die Abschaffung des Steuersatzes der Krisensteuer von 2 % auf die Einkünfte von 3.000,00 bis 6.000,00 kn angekündigt. Wir erinnern Sie daran, dass es dem Gesetz über die Sonderversteuerung der Löhne, Renten und anderer Einkünfte insgesamt zwei Steuersätze gibt – 2 % (Abschaffung angekündigt) und 4 % auf Einkünfte höher als 6.000,00 kn, der noch bis auf Weiteres gilt. Mehr Einzelheiten über die Krisensteuer können Sie unserer Rubrik Nützliche Informationen entnehmen.